parallax background

Im Bereich des Verkehrsrechts unterstützen wir unsere Mandanten in Fragen des Verkehrszivilrechts sowie des Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrechts.

Bei einem Verkehrsunfall kommt es oft zum Streit über die Unfallverursachung. Auch wenn Sie unschuldig sind, Recht haben und Recht bekommen sind unterschiedliche Dinge.

Wir helfen Ihnen bei:

  • der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen
  • der Feststellung des Schadensumfangs
  • Fragen der Wertminderung
  • Fragen der Reparaturkosten
  • der Auswahl eines Gutachters
  • Kosten für Gutachten
parallax background

Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Andreas Herzberg.

Er berät Sie in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.

  • umfassende Beratung
  • Vertragsgestaltung
  • außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit
parallax background

Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Andreas Herzberg.

Er berät Sie in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.

  • umfassende Beratung
  • Vertragsgestaltung
  • außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit

Sie haben das Recht auf:

  • die Wahl der Reparaturwerkstatt
  • die Entscheidung, ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen
  • die freie Wahl des Gutachters
  • einen Mietwagen während der Reparatur oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall
  • den zur Reparatur erforderlichen Geldbetrag
  • Reparatur, solange die Reparaturkosten die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs nicht um mehr als 30 Prozent übersteigen. Andernfalls erhalten Sie den Kaufpreis eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges erstattet

Wenn Sie verletzt wurden können Ihnen die folgenden Ansprüche gegen den Schädiger zustehen:

  • Schmerzensgeld
  • Ersatz Ihres Verdienstausfalls
  • Ersatz der Heilbehandlungskosten – falls die Krankenversicherung nicht eintritt
  • Kosten der Kurbehandlung
  • Umschulungsmaßnahmen
  • Orthopädische Hilfsmittel
  • Haushaltsführungsschaden
  • Übernahme der Unterhaltsverpflichtungen

Bitte vermeiden Sie:

  • vor Ort Ihre Unfallschuld einzugestehen
  • die Abwicklung des Unfalls von Dritten abnehmen zu lassen sowie
  • eine Vereinbarung mit der gegnerischen Versicherung z. B. über die Wahl der Werkstatt oder des Sachverständigen zu treffen

Wenn ein Bußgeldbescheid droht:

Wir kennen die Fehlerquellen, etwa beim Geschwindigkeitsmessverfahren, Verkehrsampelüberwachungen oder Abstandsmessungen. Oftmals sind aber auch formale Fehler der Behörden ausreichend, um Sanktionen abzuwenden, mit denen zum Beispiel die Eintragung von Punkten in das Verkehrszentralregister oder ein Führerscheinentzug noch vermieden werden kann.

Auch in allen anderen Fragen des Verkehrsrechtes stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Kontakt

Wir sind für Sie da!

030 / 883 70 30
kontakt@anwalt-berlin.net