Werkvertragsrecht
Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung und Abwehr von Werklohnansprüchen.
Derartige Auseinandersetzungen sind in verschiedenen Variationen denkbar, beispielsweise:
- Mängel am Bau
- Zahlungsverzug des Bauherren
- Mängel der Vertragsgestaltung (VOB-Verträge)
In sämtlichen Konstellationen kann sich in jedem Stadium Bedarf für eine anwaltliche Vertretung ergeben.
Hier sind Zahlungsklagen oft notwendig, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Oft werden Mängel am Bau beispielsweise nur behauptet, um die Schlusskostenrechnungen zu senken. Nach erfolgreicher gerichtlicher Durchsetzung der Ansprüche sind schnelle Vollstreckungsmaßnahmen angezeigt, die unsere Vollstreckungsabteilung für Sie selbstverständlich übernimmt.
Um einen Überblick über das Kostenrisiko zu haben, treffen wir mit Ihnen in diesem Zusammenhang gerne Honorarvereinbarungen, die wir im Einzelnen mit Ihnen erörtern werden.
Alle notwendigen Beglaubigungen und Beurkundungen im Rahmen des Werkvertragsrechts können Sie unserem Notariat vornehmen lassen.
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