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Expertise für Ihr Rechtsanliegen

Vielfältige Fachkompetenzen für eine umfassende rechtliche Betreuung.

Fachanwaltschaften

Grundlage hierfür ist die Fachanwaltsordnung (FAO). Voraussetzung für die Verleihung ist neben einem 18-tägigen Fachanwaltskurs mit Leistungskontrollen die ausreichende praktische Erfahrung.

Der Rechtsanwalt muss deswegen nachweisen, eine Mindestanzahl von Fällen in diesem Rechtsgebiet bearbeitet zu haben. Der Rechtsuchende kann also sicher sein, dass der Rechtsanwalt in diesem Rechtsgebiet schon eine Vielzahl von Mandaten bearbeitet hat.

Wir vertreten in allen mietrechtlichen Auseinandersetzungen, und zwar unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Vermieter sind. Dies betrifft vor allem die Durchsetzung oder die Abwehr von Kündigungen (Räumungsklagen) und Zahlungsansprüchen.

Wir vertreten Verwalter, Eigentümergemeinschaften und Miteigentümer in allen WEG-Angelegenheiten, insbesondere bei der Anfechtung von Beschlüssen, bei Wohngeldzahlungen und Abwehransprüchen.

Im Bereich des Verkehrsrechts unterstützen wir unsere Mandanten in den Bereichen des Verkehrszivilrechts (Verkehrsunfälle), Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafsachen etc.

Wir beraten Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten (Pflichtheitsansprüche, Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung, Feststellung des Erbrechts etc.) und gestalten für Sie Testamente.

Weitere Tätigkeitsbereiche