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Notarielle Expertise für Ihre Rechtssicherheit

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Notariat für rechtliche Sicherheit und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Kauf oder Verkauf von Immobilien: Verträge verständlich erklärt

Sichern Sie Ihren Immobilienkauf oder -verkauf mit klaren und verständlichen Verträgen.

Notar Christoph Wölki gestal­tet und beur­kun­det Erwerbs­ver­träge für Immo­bi­lien ( Grund­stü­cke oder Woh­nungs-/ Teil­ei­gen­tum) mit ihren damit zusammenhängenden Themen im Rahmen der Grundstücksfinanzierung, gesell­schafts­recht­li­chen Ver­träge etc.
Wir stimmen die Vertragsentwürfe mit Ihnen ab und arbeiten Änderungswünsche kurzfristig ein.

Notar Christoph Wölki beurkundet Auf­tei­lun­gen nach dem WEG und Bau­trä­ger­ver­träge.

Natürlich unterstützen wir in unklaren Situationen des Grundbuchs, wenn beispielsweise die Erbfolge erst noch zu ermitteln ist, und beschaffen die notwendigen Erbscheine, das europäische Nachlasszeugnis oder beglaubigte Abschriften von Testamenten mit Eröffnungsprotokoll.

Notarielle Unterstützung für Firmengründungen und Verträge

Wir begleiten Sie bei wichtigen rechtlichen Schritten für Ihr Unternehmen.

Unsere Beurkundungstätigkeit im Gesell­schafts­recht findet in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Konstellationen statt (z.B. GmbH-Gründung, Kapitalerhöhung, Abtretung von Geschäftsanteilen etc.).

Planung für die Zukunft: Testamente und Erbverträge verständlich erklärt und gestaltet, Erbscheinsanträge

Sichern Sie Ihre Familie und Ihr Vermögen mit klaren und verständlichen Regelungen.

Wir beurkunden Testamente und Erbverträge und beraten zur sinnvollen Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügungen. Dazu gehören persönliche Vorbesprechungen und eingehende Erläuterungen der rechtlichen Folgen Ihrer persönlichen Wünsche. 

Wir beurkunden auch kurzfristig Erbscheinsanträge.

Eheverträge und Vereinbarungen über die Ehescheidungsfolgen:

Klare Regelungen für eine sichere Zukunft und gerechte Lösungen im Ehescheidungsfall.
Gemeinsam vorsorgen: Schützen Sie Ihre Ehe mit einfachen und verständlichen Vereinbarungen.

Selbstverständlich können in gleichem Maße Eheverträge mit ihren Themen Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich etc. beurkundet werden. Das Gleiche gilt im Fall der Trennung und Ehescheidung, hier vor allem im Rahmen der Vermögensauseinadersetzung. Das wirtschaftlich bedeutsamste Thema ist oft die Übertragung der gemeinsamen Immobilie und Regelungen zum Finanzierungsdarlehen.

Notar und Rechtsanwalt

Christoph Wölki

030 / 883 70 30
kontakt@anwalt-berlin.net