Familienrecht
Die Schwerpunkte der familienrechtlichen Tätigkeit unserer Kanzlei sind u.a.:
- Beratung vor und nach der Eheschließung (Eheverträge)
- Fragen des Unterhalts: Kindesunterhalt für Minderjährige und Volljährige
- Ehegattenunterhalt
- Ehescheidung, einverständlich oder streitig, und damit im Zusammenhang stehende Fragen wie Versorgungsausgleich, Unterhalt, Hausrat, Ehewohnung, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, Umgangs- und Sorgerecht.
Bei Beratungsbedarf informieren wir Sie gern im Rahmen eines eingehenden Gespräches kurzfristig nach vorheriger Terminabsprache mit unserem Büro.
Alle notwendigen Beglaubigungen und Beurkundungen im Rahmen des Familienrechts können Sie unserem Notariat vornehmen lassen.
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