Wohnungseigentumsrecht
Die Rechte von Wohnungseigentümern untereinander sind im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Leider kommt es innerhalb dieser Gemeinschaften gelegentlich zu Auseinandersetzungen, sei es betreffend der Wohngeldabrechnungen, Beschlüssen zu Umlagen der Gemeinschaft oder fehlerhaften Tätigkeiten des Verwalters etc. In allen diesen Angelegenheiten ist oft dringender Handlungsbedarf geboten. Gegen einen unliebsamen Beschluss muss beispielsweise innerhalb eines Monats seit Beschlussfassung geklagt werden, unzwar selbst dann, wenn das Protokoll der Versammlung noch gar nicht vorliegt.
Sie können sich deswegen kurzfristig wegen der notwendigen rechtlichen Beratung an uns wenden.
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